Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Rechtsanwältin Maha Zelzili

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Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung. Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein Zeugnis. Beim einfachen Arbeitszeugnis werden Art und Dauer der Tätigkeit bescheinigt, während das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß, klar und wohlwollend formuliert sein

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