Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Rechtsanwältin Maha Zelzili

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Frist für Kündigungsschutzklage

Die gesetzliche Frist, innerhalb derer eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben muss, um die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellen zu lassen. Sie beträgt genau drei Wochen nach Zugang des schriftlichen Kündigungsschreibens. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.

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