Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Rechtsanwältin Maha Zelzili

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Fristlose Kündigung

Auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Sie beendet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, aufgrund dessen es dem Kündigenden unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (§ 626 BGB).

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