Anwaltskanzlei Maha Zelzili

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Kündigung

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Zu unterscheiden ist zwischen der ordentlichen Kündigung, bei der die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist, und der außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung, die grundsätzlich nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig ist.

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