Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Rechtsanwältin Maha Zelzili

  • Schnelle Terminvereinbarung
  • Telefonberatung & Onlineberatung
  • Expertin für Medizinrecht

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das KSchG schützt Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Der allgemeine Kündigungsschutz greift grundsätzlich, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
Eine Kündigung ist dann grundsätzlich nur wirksam, wenn sie personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sozial gerechtfertigt ist.

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Kontaktieren Sie uns heute und erhalten Sie schnelle, persönliche und lösungsorientierte Unterstützung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!