Anwaltskanzlei Maha Zelzili

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Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht, mit der sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wehren können. Ziel ist die gerichtliche Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

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