Anwaltskanzlei Maha Zelzili

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Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung erfolgt aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen und dazu führen, dass die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft oder für einen erheblichen Zeitraum nicht mehr erbracht werden kann. Beispiele sind der Verlust einer erforderlichen Berufserlaubnis oder eine langanhaltende Erkrankung. Ob eine personenbedingte Kündigung wirksam ist, hängt jedoch stets von den Umständen des Einzelfalls ab.

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