Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Rechtsanwältin Maha Zelzili

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Probezeit

Die Probezeit ist der Anfangszeitraum eines Arbeitsverhältnisses, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen können, ob die Zusammenarbeit dauerhaft fortgesetzt werden soll. Sie kann grundsätzlich bis zu sechs Monate vereinbart werden.

Wird eine Probezeit vereinbart, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist während dieser Zeit in der Regel zwei Wochen. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift grundsätzlich erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

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