Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Rechtsanwältin Maha Zelzili

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Sperrzeit Arbeitslosengeld

Eine Sperrzeit ist ein Zeitraum, in dem die Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlt, weil Arbeitslose die Beendigung ihrer Beschäftigung ohne wichtigen Grund selbst herbeigeführt oder die Arbeitslosigkeit anderweitig schuldhaft verursacht haben. Eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen kann insbesondere bei einer Eigenkündigung eintreten.

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