Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Rechtsanwältin Maha Zelzili

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Verhaltensbedingte Kündigung

Eine Kündigung aufgrund einer schuldhaften Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, etwa durch Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Arbeitszeitbetrug oder Beleidigungen. In der Regel ist zuvor eine Abmahnung erforderlich, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben soll, sein Verhalten zu ändern. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Kündigung jedoch auch ohne vorherige Abmahnung zulässig sein.

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