Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Rechtsanwältin Maha Zelzili

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Zeugnisberichtigung

Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und zugleich wohlwollend formuliert sein. Enthält es unrichtige Tatsachen, missverständliche Formulierungen oder entspricht es nicht den Grundsätzen der Zeugniswahrheit und des Wohlwollens, kann ein Anspruch auf Berichtigung bzw. Erteilung eines neuen Arbeitszeugnisses bestehen. Auch die Bewertung von Leistung und Verhalten kann Gegenstand einer Zeugnisberichtigung sein.

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