Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Änderungskündigung

Eine Kündigung, die mit dem gleichzeitigen Angebot verbunden ist, das Arbeitsverhältnis zu geänderten, meist schlechteren Bedingungen fortzusetzen. Beschäftigte können das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und die soziale Rechtfertigung der Änderungen gerichtlich überprüfen lassen.

Abwicklungsvertrag

Eine vertragliche Vereinbarung, die nach Ausspruch einer Kündigung geschlossen wird, um Bedingungen (z.B. Abfindung, Zeugnisnote oder die Rückgabe von Firmeneigentum) der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich zu regeln. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag beendet dieser das Arbeitsverhältnis nicht selbst, sondern setzt eine bereits erfolgte Kündigung voraus.

Abmahnung

Eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers wegen eines konkreten Fehlverhaltens, verbunden mit der Warnung, dass bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kann grundsätzlich bereits eine einschlägige Abmahnung ausreichend sein. Eine bestimmte Mindestzahl von Abmahnungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.