Frist für Kündigungsschutzklage
Die gesetzliche Frist, innerhalb derer eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben muss, um die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellen zu lassen. Sie beträgt genau drei Wochen nach Zugang des schriftlichen Kündigungsschreibens. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.
Freistellung
Die Freistellung bezeichnet die Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zur Arbeit zu erscheinen und seine Arbeitsleistung zu erbringen. Je nach Art und Grundlage der Freistellung kann die Vergütung weiterhin geschuldet sein. Eine Freistellung kann zudem unter bestimmten Voraussetzungen mit offenen Urlaubsansprüchen oder dem Ausgleich von Überstunden verbunden werden.
Elternzeit
Die Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Während der Elternzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitsentgelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch Elterngeld bezogen werden. Elternzeit kann grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Ein Teil der Elternzeit kann auf die Zeit zwischen dem […]
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung eines Betriebs. Er nimmt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber wahr und hat je nach Angelegenheit Informations-, Beratungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte. Diese betreffen unter anderem Arbeitszeit, Arbeitsplatzgestaltung und Kündigungen.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn dringende betriebliche Gründe – etwa Betriebsstilllegung, Auftragsrückgang oder Umstrukturierung – den Arbeitsplatz dauerhaft entfallen lassen. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich prüfen, ob eine anderweitige Beschäftigung möglich ist und eine Sozialauswahl unter Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung vornehmen.
Befristeter Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsverhältnis, das von vornherein auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Zweck begrenzt ist. Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung in der Regel nur bis zu zwei Jahren zulässig, mit sachlichem Grund – etwa bei einer Vertretung – auch länger.
Ausschlussfrist
Eine vertraglich oder tariflich festgelegte Frist, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohnzahlungen oder Überstunden) geltend gemacht werden müssen. Wird die Frist versäumt, verfallen diese Ansprüche endgültig, was der schnellen Rechtsklarheit zwischen den Parteien dient.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Er kann zahlreiche Regelungen enthalten, etwa zum Beendigungszeitpunkt, zur Zahlung einer Abfindung, zur Freistellung, zur Urlaubsabgeltung, zur Auszahlung von Überstunden, zur Rückgabe von Firmeneigentum oder zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses.
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung. Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein Zeugnis. Beim einfachen Arbeitszeugnis werden Art und Dauer der Tätigkeit bescheinigt, während das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß, klar und wohlwollend formuliert sein
Arbeitsvertrag
Der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses regelt, etwa Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub. Er kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, wird aus Beweisgründen aber meist schriftlich fixiert.